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Hagelkschaden am Rollladen: Zahlt die Versicherung?

Hagelkschaden am Rollladen: Zahlt die Versicherung?

Kennen Sie das? Nach einem schweren Hagelsturm gehen Sie ums Haus – und am Rollladen sehen Sie Dellen, gebrochene Lamellen oder der Kasten ist angeschlagen. Im Kopf sofort die Frage: „Zahlt das meine Versicherung – oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?“

Genau darum geht es hier. Ich erkläre Ihnen als Handwerksmeister Schritt für Schritt,

  • welche Versicherung bei Hagelschaden am Rollladen überhaupt zuständig ist,
  • wie Sie den Schaden richtig melden,
  • wann Versicherer gerne kürzen oder ablehnen,
  • und wie Sie Ihren Rollladen in Zukunft so auswählen, dass er Hagel deutlich besser wegsteckt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel für Hagelschäden an fest verbauten Rollläden.
  • Die Hausratversicherung übernimmt Hagelschäden an Einrichtung und Gegenständen wie z.B. Markisen – nicht am Fensterrahmen selbst.
  • Sie müssen die Rollläden bei Hagel nicht zwingend herunterlassen, um Versicherungsschutz zu behalten.
  • Fotos, schnelle Schadenmeldung und kein Eigenbau-Pfusch erhöhen Ihre Chancen auf problemlose Regulierung.


Hagelschaden an Aluminium-Rollladen an einem Einfamilienhaus

⚡ Checkliste: Hagelschaden am Rollladen – so verhalten Sie sich richtig

  • Sofort prüfen: Rollläden, Fenster, Rahmen, Kasten und Führungsschienen kontrollieren.
  • Fotos machen: Außen- und Innenansicht, Detailfotos von Dellen, Rissen, gebrochenen Lamellen.
  • Versicherung melden: Schaden online oder telefonisch bei der Wohngebäudeversicherung anzeigen.
  • Kostenvoranschlag einholen: Fachbetrieb oder Meisterbetrieb beauftragen – kein „Pi-mal-Daumen“-Preis.
  • Nichts selbst „zurechtbiegen“: Keine provisorischen Reparaturen, die den Schaden verschlimmern können.
  • Keine voreiligen Entsorgungen: Defekte Teile erst nach Freigabe durch den Gutachter austauschen oder entsorgen.

Wer zahlt bei Hagelschaden am Rollladen – Gebäude oder Hausrat?

Jetzt kommen wir zum Kern: Welche Versicherung ist überhaupt zuständig? Viele werfen da Gebäude- und Hausratversicherung durcheinander. Ich trenne das für Sie sauber auf.

Wohngebäudeversicherung – der Ansprechpartner Nr. 1

Der Rollladen ist fest mit dem Haus verbunden. Also zählt er ganz klar zum Gebäude. In aller Regel ist bei einem Eigenheim eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Dort fallen u.a. diese Schäden rein:

  • Hageldellen oder Risse in den Lamellen,
  • verformte oder aufgerissene Rollladenkästen,
  • defekte Führungsschienen oder Blenden,
  • Schäden an Motor oder Gurt, wenn Hagelschlag oder herabfallende Teile etwas beschädigt haben.

Standardmäßig ist Hagel als versichertes Risiko in einer Wohngebäudeversicherung mit drin. Sie haben also in den meisten Fällen einen Anspruch auf Reparatur oder Erneuerung – abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Hausratversicherung – was sie bei Hagel wirklich übernimmt

Jetzt der Punkt, der oft für Verwirrung sorgt: Die Hausratversicherung schützt nicht das Haus, sondern Ihre Einrichtung und bewegliche Gegenstände.

Zitat aus den üblichen Bedingungen, vereinfacht:

Prinzipiell gilt: Die Hausratversicherung übernimmt Hagelschäden an Einrichtung sowie Wertgegenständen, dazu zählen Möbelstücke, Verbrauchs- und Gebrauchsobjekte sowie auch Schäden, die an Markisen oder Antennen zustande gekommen sind.

Das bedeutet konkret:

  • Ein zerstörter Rollladen = Sache der Wohngebäudeversicherung.
  • Ein kaputter Fernseher durch eingeschlagenes Fenster und eindringenden Hagel = Hausratversicherung.
  • Eine zerstörte Markise = je nach Vertrag oft in der Hausratversicherung mitversichert.

Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie einfach bei Ihrem Versicherer an und fragen konkret: „Ist mein Rollladen über die Wohngebäudeversicherung gegen Hagel versichert?“ – das klärt vieles in Sekunden.

Typische Hagelschäden am Rollladen – und wann Versicherer kritisch werden

Hagel ist nicht gleich Hagel. Kleine Körner machen oft nur optische Macken. Golfball-große Brocken können richtig zerstören. Und genau da fangen Diskussionen mit dem Versicherer gerne an.

Optische Dellen vs. Funktionsschaden

Versicherer unterscheiden gerne:

  • Optische Schäden: Dellen im Rollladenkasten oder in den Lamellen, aber der Rollladen läuft noch sauber. Da heißt es schnell: „Kein ersatzpflichtiger Sachschaden, nur optischer Mangel.“
  • Technische Schäden: Lamellen gebrochen, Panzer klemmt, Führungsschienen verzogen, Motor blockiert – hier besteht ein klarer Funktionseinfluss.

Wissen Sie was? Genau an diesem Punkt lohnt sich ein Fachbetrieb. Ein Meister kann in seinem Bericht festhalten, dass der Rollladen z.B. nur noch eingeschränkt oder unter erhöhter Belastung läuft. Das unterstützt Ihre Argumentation bei der Versicherung.

Wann Versicherer gerne kürzen oder ablehnen

Ein paar Klassiker aus der Praxis:

  • Alter und Verschleiß: Ein 25 Jahre alter Kunststoff-Rollladen, spröde und schon mehrfach geklebt – da rechnet der Versicherer oft einen hohen Abzug „neu für alt“.
  • Vorschäden: Der Schaden war schon vorher (z.B. alte Delle), der Hagel hat nur „mitgespielt“ – hier wird gerne abgelehnt.
  • Unsachgemäßer Eigenbau: Schiefe Montage, falsche Befestigung, Billigprofile ohne Zulassung – das gibt unnötige Diskussionen.

Mein Rat: Sparen Sie nicht am Material und an der Montage. Ein stabiler Aluminium-Rollladen mit geprüfter Qualität hat im Ernstfall bessere Karten – technisch und versicherungstechnisch.

Muss man bei Hagel die Rollläden herunterlassen?

Die Frage taucht ständig auf – und viele haben Angst, dass die Versicherung sonst nicht zahlt.

Die klare Aussage eines Versicherungsexperten lautet sinngemäß:

Muss ich die Rollläden herunterlassen, wenn Hagel angekündigt ist? „Nein“, sagt Versicherungsexperte Straub, „es gibt keine Verpflichtung, die Fenster durch herabgelassene Rollläden vor Hagelschlag zu schützen.“

Heißt für Sie:

  • Ihre Versicherung kann Ihnen nicht einfach vorwerfen, Sie hätten grob fahrlässig gehandelt, nur weil die Rollläden oben waren.
  • Natürlich schadet es nicht, bei drohendem Hagel die Rollläden zu schließen, um Fenster zu schützen – das ist gesunder Menschenverstand. Aber es ist keine Pflicht.

Ich selbst empfehle: Wenn Sie zu Hause sind und Warnung kommt – Rollläden runter. Das schützt Fenster und vermeidet teure Glasschäden. Aber machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie unterwegs waren und es nicht konnten.

So melden Sie einen Hagelschaden am Rollladen richtig

Jetzt gehen wir einmal den praktischen Ablauf durch. So, wie ich es auch einem Nachbarn erklären würde.

1. Schaden dokumentieren

  • Mehrere Fotos machen: Gesamtansicht der Fassade, Nahaufnahmen der Dellen, Risse, gebrochenen Lamellen, schiefen Schienen.
  • Ggf. Video vom Laufverhalten: Hakt der Rollladen? Bleibt er stehen? Rattert der Motor?
  • Datum und Uhrzeit notieren, Sturm- oder Hagelwarnungen (z.B. Wetterdienst) sichern.

2. Versicherung informieren

Melden Sie den Schaden möglichst zeitnah bei Ihrer Wohngebäudeversicherung:

  • Schadenformulare online ausfüllen oder Hotline anrufen.
  • Bilder einreichen, grobe Beschreibung: „Hagelschaden am Rollladen an Fenster Südseite, Lamellen gebrochen, Kasten verbeult“.

3. Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb

Die Versicherung fragt meist nach einem Kostenvoranschlag. Hier kommt der Handwerker ins Spiel:

  • Fachmann schaut sich den Schaden vor Ort an.
  • Er prüft: Reicht eine Reparatur (einige Lamellen tauschen) oder muss der komplette Rollladen erneuert werden?
  • Sie bekommen ein sauberes Angebot mit Material- und Lohnkosten.

Wichtig: Tauschen Sie nichts auf eigene Faust aus, bevor die Versicherung grünes Licht gibt – sonst riskieren Sie Ärger bei der Regulierung.

Robuste Rollläden gegen Hagel: Material- & Systemwahl

Jetzt drehen wir den Spieß um: Nicht nur reparieren – besser machen. Wenn der alte Rollladen durch Hagel zerstört wurde, ist das auch eine Chance zur Modernisierung: besserer Wärmeschutz, mehr Sicherheit, leiser Lauf.

Aluminium statt Kunststoff – ein Unterschied wie Tag und Nacht

Viele ältere Rollläden bestehen aus einfachem Kunststoff. Der ist leicht und günstig, aber:

  • wird mit den Jahren spröde,
  • reißt schneller bei Hagelschlag,
  • isoliert meist schlechter,
  • bietet wenig Widerstand gegen Einbruch.

Moderne Aluminium-Rollladenprofile mit PU-Schaumfüllung sind deutlich stabiler. Die Produkte von Bergertech setzen genau darauf: hochwertiges Aluminium, in der EU gefertigt, keine Billig-Importe.

Vorteile:

  • Bessere Hagelbeständigkeit: Lamellen verformen sich weniger, brechen seltener.
  • Besserer Wärmeschutz: Die Schaumfüllung wirkt wie eine zusätzliche Dämmschicht.
  • Längere Lebensdauer: UV-stabil, korrosionsarm, für Jahrzehnte ausgelegt.

Welches Rollladensystem passt zu Ihrem Haus?

Jetzt zur Systemfrage: Wie bauen Sie am besten neu auf? Da kommt es stark darauf an, ob Sie einen Bestandsbau haben oder gerade neu bauen oder kernsanieren.

Vorbaurollladen – ideale Lösung für Nachrüstung und Sanierung

Wenn Ihr Haus bereits steht, sind Vorbaurollladen in der Regel die sauberste Lösung. Die Kästen sitzen außen auf der Fassade oder auf dem Fensterrahmen. Kein Aufstemmen, keine großen Bauarbeiten, praktisch kein Dreck im Haus.

Für eine klare, moderne Optik bietet sich z.B. ein Vorbaurollladen mit eckigem Rollladenkasten 45° an. Der passt fast zu jeder Architektur und lässt sich gut mit Wärmedämmverbundsystemen kombinieren.

Sie mögen es etwas runder, designbetonter? Dann ist ein Vorbaurollladen halbrund mit rundem Kasten eine schöne Lösung. Der setzt bewusst einen Akzent an der Fassade und wirkt weniger technisch.

Bei beiden Varianten gilt:

  • Optimal für nachträglichen Einbau an bestehenden Fenstern.
  • Keine neuen Kältebrücken, weil der Kasten komplett außen sitzt.
  • Perfekt, wenn Sie im Zuge eines Schäden direkt modernisieren möchten.

Unterputzrollladen – die „unsichtbare“ Lösung für Neubau & Komplettsanierung

Wenn Sie gerade ein Haus bauen oder eine Fassade komplett erneuern, sind Unterputzrollladen eine sehr elegante Lösung. Hier verschwindet der Rollladenkasten in der Wand oder in der Dämmschicht.

Vorteile:

  • Unsichtbare Rollladen von außen – keine sichtbaren Kästen.
  • Sehr klare, aufgeräumte Fassadengestaltung.
  • Ideal für Rollladen im Neubau und hochwertige integrierte Systeme.

Hier sollten Sie aber früh mit dem Architekten und dem Handwerker sprechen, damit die Details wie Sturz, Dämmung und Kastenaufnahme sauber geplant werden. Dann haben Sie ein System, das optisch verschwindet und technisch stark ist.

Maßanfertigung statt Kompromiss – warum sich das gerade nach Hagelschaden lohnt

Wenn die Versicherung schon zahlt, stellt sich doch die Frage: Warum jetzt wieder irgendeinen Standard-Rollladen nehmen?

Mit einem maßgefertigten Rollladen holen Sie deutlich mehr raus:

  • Perfekte Passform – keine Spalten, keine Lichtschlitze.
  • Genau die Farbgebung, die zu Ihren Fenstern und zur Fassade passt.
  • Wahl zwischen Motorantrieb, Gurtzug oder smarter Steuerung (Zeitsteuerung, Funk, Smart Home).

Bergertech arbeitet ausschließlich mit Maßanfertigung. Sie tragen Ihre Maße im Online-Konfigurator ein, und der Rollladen wird millimetergenau gefertigt – Made in EU, hochwertige Aluminiumprofile, keine Lagerware von der Stange.

Schluss mit Standardmaßen. Konfigurieren Sie Ihren Rollladen millimetergenau.

Zum Rollladen-Konfigurator

Fazit: Investieren Sie in Ihren Wohnkomfort

Ein Hagelschaden am Rollladen nervt. Verstehe ich. Aber er muss kein reines Ärgernis bleiben. Mit der richtigen Versicherungsmeldung bekommen Sie den Schaden in vielen Fällen ersetzt – und haben gleichzeitig die Chance, auf einen stabileren, besser gedämmten und optisch schöneren Rollladen umzurüsten.

Setzen Sie auf Aluminium-Rollladen in Maßanfertigung, ob als Vorbaurollladen im Bestand oder Unterputzrollladen im Neubau. Dann sind Sie für den nächsten Hagelschauer deutlich besser gewappnet – und steigern nebenbei den Wert und den Komfort Ihres Hauses.

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt Hagelschäden am Rollladen?

Für fest verbaute Rollläden ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig, weil Rollläden als Teil des Gebäudes gelten. Die Hausratversicherung greift bei Hagelschäden an Einrichtung und Gegenständen im Haus sowie u.a. bei Markisen oder Antennen, nicht aber am Fensterrahmen oder Rollladen selbst.

Soll man bei Hagel die Rollläden runterlassen?

Sie sind dazu nicht verpflichtet. Wie ein Versicherungsexperte sagt: Es gibt keine Pflicht, die Fenster durch herabgelassene Rollläden vor Hagelschlag zu schützen. Aus praktischer Sicht ist es aber sinnvoll, die Rollläden bei angekündigtem Hagel herunterzulassen, wenn Sie zu Hause sind – einfach um Fenster und Innenraum zusätzlich zu schützen.

Wer zahlt den Schaden am Rollladen in einer Mietwohnung?

Der beschädigte Rollladen gehört zur Mietsache und ist in der Verantwortung des Vermieters, typischerweise über dessen Wohngebäudeversicherung. Ein gerissener Rollladengurt kann im Rahmen einer Kleinreparaturklausel im Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Prüfen Sie dafür genau Ihren Mietvertrag.

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